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Aigner blockiert Ende der Käfighaltung

Im Dezember 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Kleingruppenhaltung von Legehennen gekippt und dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, die Legehennenhaltung bis März 2012 neu zu regeln.

Nachdem der Bundesrat im November 2011 den absolut unzureichenden neuen Verordnungsentwurf der Bundesregierung, der Übergangsfristen für die Käfighaltung von 25 Jahren vorsah, abgelehnt hatte, erarbeiteten die grüne Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken aus Rheinland-Pfalz – die so schnell wie möglich aus der Käfighaltung aussteigen will – und ihr niedersächsischer Kollege Gerd Lindemann (CDU) einen Kompromissvorschlag. Dieser sieht vor, dass bestehende Kleingruppenhaltungen nur noch bis 2023, in wirtschaftlichen Härtefällen bis 2025 weiter betrieben werden dürfen. Dann soll endgültig Schluss sein mit der Käfighaltung von Legehennen in Deutschland.

Mit großer Mehrheit stimmte der Bundesrat diesem Kompromiss zu. Doch leider hatte er die Rechnung ohne Landwirtschaftsministerin Aigner gemacht.

Aigner sperrt Hühner weiter ein

Denn die Bundesregierung weigert sich, die vom Bundesrat beschlossene Verordnungsänderung in Kraft zu setzen. Dafür verweist sie auf verfassungsrechtliche Bedenken. Angeblich werde das Recht auf Eigentum durch die Übergangsfristen bis 2023 unterlaufen. Höfken und Lindemann hatten für die Erarbeitung des Kompromissvorschlags jedoch ein Gutachten vom anerkannten Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) erstellen lassen. Dieses bestätigt, dass in den vorgesehenen Zeiträumen die Investitionen in Kleingruppenhaltungsanlagen abgeschrieben sind.

Als weiteren Grund führt die Bundesregierung an, dass die bestehende Ermächtigung im Tierschutzgesetz dem Verordnungsgeber nicht erlaube, eine Haltungsform zu verbieten, die in der Praxis besteht und von deren Tiergerechtheit auszugehen ist. Auch diese Begründung ist fadenscheinig, wäre dann doch auch der von der Bundesregierung im Herbst letzten Jahres vorgelegt Verordnungsentwurf mit den Übergangsfristen bis 2035 verfassungswidrig gewesen.

Ministerin der Agrarlobby

Die von der Bundesregierung ins Feld geführten Bedenken gegen die Verordnung werden noch unglaubwürdiger, weil sie im Vorfeld signalisiert hatte, dass sie mit Übergangsfristen bis 2025 und in Härtefällen bis 2027 einverstanden wäre.

Landwirtschaftsministerin Aigner macht einmal mehr deutlich, für wen sie arbeitet: Anstatt im Sinne des Tierschutzes den Wunsch einer deutlichen Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und das Votum der Bundesländer zu akzeptieren, folgt sie bedingungslos den Forderungen von Agrarlobby und Hühnerbaronen. Ab April wird es nun keine einheitlichen Regelungen zur Legehennenhaltung in Deutschland mehr geben. Einmal mehr tritt Aigner das Wohl von Millionen Tieren mit Füßen.

Kein Ei mit der 3

Die grüne Bundestagsfraktion wird sich weiterhin mit allen Mitteln für einen schnellen Ausstieg aus der Käfighaltung von Legehennen einsetzen.

Dank der EU-Eierkennzeichnung können Verbraucherinnen und Verbraucher beim Eierkauf ein klares Zeichen gegen die Käfighaltung setzen und Eier aus Boden- (2), Freiland-(1) oder Öko-(0)Haltung kaufen. Die meisten Handelsketten haben auf Wunsch ihrer Kundinnen und Kunden Käfigeier bereits aus den Regalen genommen. Heute stammen 95 Prozent der an den Endkunden verkauften Schaleneier aus alternativen Haltungsformen. Während Hühnerbarone und Bauernverband Verbraucherbevormundung beklagen, freuen wir Grüne uns über diesen Erfolg der Politik mit dem Einkaufskorb.

Doch in vielen verarbeiteten Produkten wie Nudeln, Backwaren oder Eierspeisen werden nach wie vor Käfigeier eingesetzt – ohne Kennzeichnung. Dort können die Verbraucherinnen und Verbraucher Eier aus Qualhaltung nur ächten, wenn sie Bio-Produkte kaufen. Darum fordern wir die Ausweitung der Eierkennzeichnung auch auf verarbeitete Produkte.

(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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